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   VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291   

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https://dejure.org/2023,2532
VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291 (https://dejure.org/2023,2532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291 (https://dejure.org/2023,2532)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 24 ZB 22.2291 (https://dejure.org/2023,2532)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291
    Das unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - juris) angeführte Argument, bei der Prüfung, ob der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorliege, könne auch "neuer" Tatsachenvortrag berücksichtigt werden, führt hier nicht weiter.
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291
    Die Rüge eines Verfahrensmangels ist kein Mittel, Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten im vorangegangenen Instanzenzug zu kompensieren (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291
    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 39; B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren sowie deren (2.) Klärungsfähigkeit, (3.) Klärungsbedürftigkeit und (4.) allgemeine Bedeutung darlegen (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 94/15

    Ärztliche Verordnung als Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291
    Im Übrigen wäre eine nachträgliche Verordnung nicht zulässig (OVG Saarl, U.v. 1.12.2015 - 1 A 94/15 - juris Rn. 51; VG Münster, U.v. 29.8.2013 - 5 K 1319/12 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2018 - 2 L 71/16

    Anforderung an die ortsübliche Bekanntmachung von Bebauungsplänen; ernstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291
    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung wird die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann in Frage gestellt, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich von einem unzutreffenden bzw. auch unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist (OVG LSA, B.v. 3.1.2018 - 2 L 71/16 - juris Rn. 15) oder die Beweiswürdigung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist.
  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340

    Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291
    Letzteres ist insbesondere bei einer Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, gegebenenfalls heranzuziehenden gesetzlichen Beweisregeln oder sachwidriger Beweiswürdigung anzunehmen (BayVGH, B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - juris Rn. 39; B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 14 ZB 09.422

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Befreiung von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage im konkreten Rechtsstreit klärungsfähig, insbesondere entscheidungserheblich ist, dass diese Frage sich als klärungsbedürftig, insbesondere nicht schon höchst- oder obergerichtlich geklärt und nicht direkt aus dem Gesetz zu beantworten erweist und dass ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 28.7.2010 - 14 ZB 09.422 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Münster, 29.08.2013 - 5 K 1319/12

    Beamter; Beihilfe; Diabetes Mellitus; Diabetikerwarnhund; ärtzliche Verordnung;

  • VGH Bayern, 09.04.2019 - 6 ZB 18.2402

    Antrag auf Zulassung der Berufung nach Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf

  • VGH Bayern, 21.01.2019 - 21 ZB 16.552

    Keine Hinterbliebenenversorgung bei fehlendem Nachweis der häuslichen

  • VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460

    Störerauswahl bei sukzessiver Gesamtrechtsnachfolge

    Der Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO setzt voraus, dass der Kläger eine konkrete und gleichzeitig verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und ausführt, aus welchen Gründen diese klärungsfähig und klärungsbedürftig ist sowie weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2023 - 24 ZB 22.2291 - juris Rn. 24; Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 35 ff.).
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